Lindow (Mark) !

Grundstück mit positiver Bauvoranfrage !

OBJEKT KENNENLERNEN

Grundstück bebaubar mit Einfamilienhaus !

Kurzexposé

  • ca. 703 qm
  • ortsüblich erschlossen
  • nach § 34 BauGB, mit positiver Bauvoranfrage
  • 70.300,- €

Weitere Details zu dem Objekt

  • Lage: Lindow Mark liegt ca. 20 km von Neuruppin und ca. 65 km von Berlin entfernt.
    Der Ort liegt eingebettet in eine wald- und wasserreiche Umgebung und ist auch bekannt als die Stadt der Drei Seen (Wutzsse, Gudelacksee und Vielitzsee).
    2 Kindertagesstätten und eine Grundschule stehen den jüngsten Bewohnern zur Verfügung.
    Ausführliche Informationen zu Lindow Mark bietet das Portal lindow-mark.de und Amt-lindow-mark.de
  • Zustand: Das Grundstück liegt in 2.Reihe und ist über eine kleine Sackgasse zu erreichen. Das vorliegende Grundstück in 1.Reihe ist mit einem kleinen Mehrfamilienhaus bebaut. Zur Schaffung der Baufreiheit müssen ein paar aufstehende nicht massive Schuppen abgerissen werden.
  • Erschliessung: in der Straße liegen die Versorgungsleitungen für Wasser, Abwasser, Strom, Telekom und Gas
  • Bebauung: es liegt eine aktuell positiv beschiedene Bauvoranfrage zur Errichtung eine Einfamilienhauses vor. Das beschriebene Haus kann mit einer Grundfläche von 11 x 9,5 m, einer Traufhöhe von 5 m und einer Firsthöhe von 8,5 m errichtet werden. Bei Bedarf unterkellert. Das Grundstück ist bebaubar nach § 34 BauGB.
  • Kaufpreis: 70.300,- €
  • Courtage: Mit Abschluß des Kaufvertrages zahlt der Käufer eine Courtage in Höhe von 8.365,70 € inklusive gesetzl. MwSt. Die Courtage ist mit Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages verdient und zur Zahlung fällig.
  • Verbraucherinformation zur Online-Streitbeilegung gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung zu Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung.
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Sie erklären hiermit folgendes: Mit dieser Erklärung bitte(n) ich/wir nun das Unternehmen, schon jetzt die Tätigkeiten aufzunehmen, obwohl die Widerrufsfrist von 14 Tagen noch nicht abgelaufen ist. Ich/Wir bin/sind einverstanden und verlange(n) ausdrücklich, dass der Makler vor Ende der Widerrufsfrist mit der Maklertätigkeit (beauftragte Dienstleistung) beginnt. Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Makler mein/unser Widerrufsrecht verliere(n).