Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

(Palais Immobilien Henrik Schattenberg nachfolgend PI genannt)

Unseren Geschäften liegen – vorbehaltlich anderer Vereinbarungen – nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde:

1. Vorbemerkung

PI ist Unternehmer im Sinne von §14 des Bürgerlichen Gesetzbuches als Immobilienmakler im Sinne des §§ 652 Bürgerlichen Gesetzbuches gegen Entgelt (Provision) tätig. PI ist auf Grundlage einer Gewerbeerlaubnis des Gewerbeamtes Potsdam tätig.
Unsere Angebote und Objektbeschreibungen erstellen wir nach bestem Wissen und Gewissen. Sie liegen ausschließlich uns erteilten Auskünften zugrunde. Die Angaben erfolgen nach den Daten, Vorgaben und Unterlagen der Auftraggeber und sind daher freibleibend und unverbindlich. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernimmt PI keine Gewähr. Ein Zwischenverkauf und/oder die Zwischenvermietung der angebotenen Objekte bleibt vorbehalten.
Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben und Daten zu den angebotenen Objekten kann PI nicht übernehmen.
PI nimmt keine Vermögenswerte entgegen, die der Erfüllung der vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien dienen.
Im Zuge der Vermittlung von Immobilien ist PI in der Regel gleichzeitig für den Käufer und den Verkäufer, als auch den Vermieter und den Mieter einer Immobilie tätig.

2. Geltungsbereich

Die nachfolgend aufgeführten AGB gelten für alle Verträge und Rechtsgeschäfte zwischen dem PI und dem Kunden. Kunde im Sinne eines Vertrages oder Rechtsgeschäftes kann der Verkäufer, der Käufer, der Vermieter oder der Mieter einer Immobilie sein. Ein Mieter ist Kunde unter Beachtung der Bestimmung des für die Vermittlung von Mietwohnungen geltenden Bestellerprinzips. Ist von einem Vertrag die Rede ist damit ein notarieller Kaufvertrag, ein Miet- oder Pachtvertrag gemeint.

3. Maklervertrag

Für das Zustandekommen eines Maklervertrages ist die Schriftform nicht erforderlich. Ein rechtswirksamer Maklervertrag kommt auch dann zustande, wenn der PI eine Immobilie in den öffentlichen Medien oder auf der eigenen Homepage inseriert, sich dabei als Makler zu erkennen gibt, seinen Provisionsanspruch im Falle des erfolgreichen Vertragsabschlusses in Prozent oder Euro beziffert und der Kunde sich auf Grundlage dieses Immobilienangebotes, egal in welcher Form an uns wendet um ein Exposé oder Informationen zur Immobilie anzufordern. Steht die Vorbereitung und der Abschluss eines Kaufvertrages zur angebotenen Immobilie bevor, verpflichtet sich der Kunde zum Abschluss eines schriftlichen Maklervertrages mit PI.

4. Vorkenntnis

Der Kunde erkennt das Angebot von PI als ursächlich für den Abschluss eines Vertrages an. Ist dem Kunden die angebotene Immobilie bereits bekannt (Vorkenntnis), so ist der Kunde verpflichtet dies PI innerhalb von 2 Werktagen schriftlich per Brief, eMail oder Fax mitzuteilen. Dabei ist die genaue Quelle (Name, Anschrift, Telefonnummer, eMailadresse) von der der Kunde das Immobilienangebot erhalten hat, als auch das genaue Datum sowie Form des Erhalts (eMail, Brief, Fax etc.) anzugeben. Widerspricht der Kunde nicht, ist es ihm nach Ablauf dieser Frist verwehrt sich auf die Vorkenntnis zu berufen. Im Falle des Zustandekommens des Vertrages ist der Kunde zu Zahlung der im Angebot angegeben Provision verpflichtet.

5. Verbot der Weitergabe von Informationen

Unser Angebot ist einzig und allein für den Kunden bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte, auch beratende Personen oder Firmen ist dem Kunden nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung gestattet. Bei unerlaubter Weitergabe hat der Kunde die in diesen Geschäftsbedingungen genannte Provision an PI als Schadenersatz zu zahlen. Kommt durch unerlaubte Weitergabe ein Kauf- oder Mietvertrag mit Dritten zu Stande, so hat der Kunde die in diesen Geschäftsbedingungen genannte Provision als Schadenersatz an uns zu zahlen.

6. Ersatzgeschäft, Folgegeschäft

Kommt statt oder zuzüglich des ursprünglich angestrebten Vertrages zur angebotenen Immobilie, ein Vertrag über eine andere/weitere Immobilie des Auftraggebers von PI und dem Kunden zustande so ist der Kunde dennoch oder zusätzlich zur Zahlung der Provision verpflichtet. Wird die angebotene und nachgewiesene Immobilie im Zuge der Zwangsversteigerung per Zuschlagsbeschluss durch den Kunden erworben, schuldet er PI eine Provision in Höhe von 7,14 % des erzielten Kaufpreises inkl. der gesetzlichen MwSt.

 

7. Maklerprovision

 

Es gilt die im Inserat oder Exposé genannte Provision. Die allgemein gültigen Provisionssätze betragen:

bei Mietobjekten zu Wohnzwecken: 2,38 Monatsmieten inkl. 19 % Mehrwertsteuer zahlbar vom Vermieter. Erteilt der Mieter PI einen Suchauftrag ist die Provision im Erfolgsfall durch den Mieter zu zahlen.

bei Mietobjekten zur gewerblichen Nutzung: bei einer Laufzeit von unter 5 Jahren beträgt die Provision 2 Monats-Netto-Kaltmieten zzgl. 19% MwSt. (= 2,38 Monatsmieten) bei einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren oder unbefristeten Mietverträgen beträgt die Provision 3 Monats-Netto-Kaltmieten zzgl. 19 % MwSt. (= 3,57 Monatsmieten)

bei allen Kaufobjekten: 7,14 % des im notariellen Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreises inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer vom Käufer.

Bei zur Selbstnutzung erworbenen Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen gilt seit dem 23.12.2020 die Teilung der Provision – das bedeutet 3,57 % inkl. 19 % Mehrwertsteuer als Käuferprovision und 3,57 % inkl. 19 % Mehrwertsteuer als Verkäuferprovision.

bei Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten: 3,57 % inkl. 19 % Mehrwertsteuer vom Übernehmer. Berechnungsgrundlage ist der Wert des Erbbaurechts. Dieser Wert errechnet sich aus den während der Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages fälligen Erbbauzinsen unter Anwendung eine Abzinsungssatzes in Höhe des jeweiligen Basiszinssatzes der EZB

bei Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder sonstigen Gesellschaftsrechten: jeweils 3,57 % inkl. 19 % Mehrwertsteuer des Wertes des zu übertragenden Anteils bzw. der zu übertragenden Anteile vom Übertragenden und vom Übernehmer. Bei der Berechnung des Anteilswertes ist der Wert des Gesellschaftsanteils zugrunde zu legen.

Sollte in einem schriftlichen Maklervertrag eine andere Vergütung vereinbart sein, so gilt diese als vereinbart.
Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund des Nachweises und/oder der Vermittlung von PI ein Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag zu Stande kommt. Die Maklerprovision ist verdient und zur Zahlung fällig mit Abschluss des Vertrages (Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag).
Der Provisionsanspruch von PI bleibt auch dann bestehen, wenn der nachgewiesene und vermittelte Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag nachträglich aufgehoben oder rückgängig gemacht oder einvernehmlich aufgehoben wird.
Die Provision kann mit schuldbefreiender Wirkung nur auf das Geschäftskonto von Palais Immobilien Henrik Schattenberg beglichen werden. Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.

8. Haftung

Die Haftung von PI ist auf groben Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit begrenzt. PI hat die vom Auftraggeber erteilten und an den Kunden weitergegebenen Auskünfte und Daten nicht auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. PI gibt nur die Daten, Informationen und Unterlagen weiter, die er vom Auftraggeber oder einem beauftragten Dritten (z.B. Grundbuchamt) erhalten hat. Siehe auch Punkt 1 der AGB.

9. Datenverarbeitung/Geldwäschegesetz

Die Verarbeitung und Speicherung der Daten der Vertragspartner/Kunden (Verkäufer, Kaufinteressent, Vermieter, Mietinteressent) von PI erfolgt entsprechend der DSGVO.
PI ist nach dem Geldwäschegesetz (§ 10 Abs.6 Nr.1 GwG) bei ernsthaftem Interesse eines Kunden am Kauf einer Immobilie zu dessen zweifelsfreier Identifikation verpflichtet. Der Kunde verpflichtet sich in diesem Fall auf Verlangen eine Kopie seines amtlichen Personaldokumentes oder Reisepasses an PI auszuhändigen.

10. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder des Maklervertrages nichtig oder unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Dies gilt auch dann, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil nichtig oder unwirksam ist, ein anderer Teil hingegen gültig oder wirksam. Die jeweils nichtige oder unwirksame Bestimmung soll durch die ersetzt werden, die dem ursprünglich gewollten und den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt, ohne den übrigen Vereinbarungen zuwider zu laufen.

11. Gerichtsstand
Handelt es sich bei beiden Vertragsseiten um Vollkaufleute im Sinne des HGB ist der Gerichtsstand der Firmensitz von PI in Potsdam.